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Kreislaufwirtschaft am Bau: Warum das Recycling von Bauschutt weiter an Bürokratie scheitert

Kreislaufwirtschaft am Bau: Warum das Recycling von Bauschutt weiter an Bürokratie scheitert

Foto: Habach Bau

Kreislaufwirtschaft am Bau: Warum das Recycling von Bauschutt weiter an Bürokratie scheitert

Foto: Ricardo Gomez Angel / Unsplash

Deutschland produziert jährlich rund 220 Millionen Tonnen mineralische Bauabfälle – mehr als jede andere Branche. Abbruchbeton, Ziegel, Straßenaufbruch: Das Material ließe sich zu großen Teilen wiederverwenden. Doch ein Geflecht aus unklaren Vorschriften, föderaler Zersplitterung und einer zentralen rechtlichen Leerstelle sorgt dafür, dass recycelte Baustoffe in der Praxis häufig teurer und komplizierter zu beschaffen sind als Primärmaterial. Das am 3. Juni 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie soll das ändern – schafft es aber nur zur Hälfte.

Was die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung bringt

Die 2023 in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung (EBV) sollte erstmals bundesweit einheitliche Regeln für den Einsatz von Recycling-Baustoffen schaffen. In der Praxis erwies sie sich als bürokratisches Hindernis: Zu komplexe Prüfverfahren, unklare Zuständigkeiten und ein enormer Dokumentationsaufwand bremsten gerade kleinere Baubetriebe aus. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt deshalb ausdrücklich, dass die Bundesregierung die EBV nun nachbessern will. Eine Vereinfachung der Analytik-Anforderungen und klarere Verwertungswege könnten die Akzeptanz recycelter Gesteinskörnungen im Hoch- und Tiefbau deutlich erhöhen.

Die Leerstelle: Wann hört Abfall auf, Abfall zu sein?

Das eigentliche Kernproblem bleibt allerdings unangetastet. Es fehlt eine verbindliche bundesweite Regelung zum sogenannten Abfallende – also dem Zeitpunkt, ab dem aufbereiteter Bauschutt rechtlich nicht mehr als Abfall gilt, sondern als vollwertiges Produkt gehandelt werden darf. Solange dieser Punkt nicht geklärt ist, unterliegen recycelte Baustoffe dem strengen Abfallrecht mit all seinen Transport-, Nachweis- und Genehmigungspflichten. Für Bauunternehmen heißt das konkret: Wer Recycling-Material einsetzen will, muss einen erheblich höheren Verwaltungsaufwand stemmen als beim Griff zur Primärressource. Der ZDB spricht von einer ‚Leerstelle‘, die den gesamten Kreislaufwirtschaftsansatz im Bauwesen untergräbt.

Die Kostenfalle für Bauherren

Die Auswirkungen treffen nicht nur Baubetriebe, sondern unmittelbar auch private und gewerbliche Bauherren. Entsorgungskosten für Bauschutt haben sich in vielen Regionen Deutschlands seit 2020 verdoppelt bis verdreifacht. In Ballungsräumen wie Leipzig oder Halle zahlen Bauherren bei Sanierungsprojekten mittlerweile zwischen 40 und 80 Euro pro Tonne für die Entsorgung mineralischer Abfälle – Tendenz steigend, weil Deponiekapazitäten knapper werden. Ein funktionierender Kreislauf, in dem Abbruchmaterial direkt als Ersatzbaustoff eingesetzt werden kann, würde diese Kosten spürbar senken. Doch genau dieser Kreislauf wird durch die fehlende Abfallende-Regelung blockiert.

Sachsen-Anhalt: Recyclingquote unter dem Potenzial

In Sachsen-Anhalt fällt die Bilanz besonders ernüchternd aus. Das Land verfügt über leistungsfähige Recyclinganlagen, etwa in Merseburg und im Saalekreis, die mineralische Abfälle zu hochwertigen Gesteinskörnungen aufbereiten können. Doch die Nachfrage nach diesen Produkten bleibt hinter den Kapazitäten zurück – nicht aus technischen Gründen, sondern weil viele Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber Recycling-Material gar nicht erst als gleichwertige Alternative zulassen. Das neue Vergabebeschleunigungsgesetz, das der Bundesrat Anfang Mai verabschiedet hat, könnte hier einen Hebel bieten: Es vereinfacht öffentliche Vergabeverfahren und öffnet Spielräume für nachhaltigere Beschaffungskriterien. Ob die Kommunen diesen Spielraum auch tatsächlich nutzen, steht auf einem anderen Blatt.

Was Bauherren und Handwerker jetzt wissen sollten

Für Sanierungsprojekte in Mitteldeutschland empfiehlt sich ein frühzeitiger Blick auf die Entsorgungsplanung. Wer Abbruch- und Rückbauarbeiten beauftragt, sollte bereits in der Ausschreibung klären, welche Materialfraktionen getrennt erfasst und einer Wiederverwertung zugeführt werden können. Das spart nicht nur Deponiekosten, sondern kann – sofern ein lokaler Aufbereiter verfügbar ist – auch die Materialkosten im Neubauteil reduzieren. Die politischen Rahmenbedingungen bewegen sich, wenn auch langsam. Bis die Abfallende-Frage geklärt ist, bleibt die Kreislaufwirtschaft am Bau allerdings vor allem eines: ein Versprechen auf dem Papier.

Quellen & weiterführende Informationen

  • Quelle: Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie: Bauwirtschaft begrüßt Novellierungspläne der Ersatzbaustoffverordnung – Abfallende bleibt Leerstelle. ZDB / Presseportal, 03.06.2026. Zum Artikel
  • Quelle: Baugewerbe zum Vergabebeschleunigungsgesetz: Wichtiger Schritt für unser Land. ZDB / Presseportal, 08.05.2026. Zum Artikel
  • Quelle: Baugewerbe zur BauGB-Novelle: "Ist nur die halbe Miete". ZDB / Presseportal, 27.05.2026. Zum Artikel
Von M. Habach
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Recht & Vorschriften
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KI-gestützt · redigiert

Habach Bau · Halle (Saale)

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