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100 Jahre VOB: Warum das Bauvertragswerk gerade jetzt auf dem Prüfstand steht

100 Jahre VOB: Warum das Bauvertragswerk gerade jetzt auf dem Prüfstand steht

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100 Jahre VOB: Warum das Bauvertragswerk gerade jetzt auf dem Prüfstand steht

Foto: Scott Blake / Unsplash

Am 6. Mai 1926 trat die erste Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in Kraft – ein Regelwerk, das seitdem nahezu jeden öffentlichen Bauauftrag in Deutschland strukturiert. Hundert Jahre später feiert die Branche das Jubiläum der VOB, doch hinter den Gratulationen steht eine unbequeme Frage: Passt ein Regelwerk aus der Weimarer Republik noch in eine Zeit, in der Digitalisierung, Fachkräftemangel und eine historische Baukrise gleichzeitig auf die Branche einwirken?

Ein Regelwerk, das Milliarden bewegt

Die VOB regelt, wie öffentliche Bauaufträge vergeben (Teil A), welche Vertragsbedingungen gelten (Teil B) und welche technischen Standards einzuhalten sind (Teil C). Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), bezeichnete die VOB anlässlich des Jubiläums als das "Grundgesetz der Baubranche". Tatsächlich ist die Tragweite kaum zu überschätzen: Allein der öffentliche Bau machte 2025 nach Branchenschätzungen rund 50 Milliarden Euro Auftragsvolumen aus – jeder einzelne Euro davon fließt durch VOB-geregelte Verfahren.

Reformwelle in Berlin – aber nicht bei der VOB

Was das Jubiläum besonders interessant macht, ist der Kontext: Die Bundesregierung hat in den vergangenen Wochen gleich zwei zentrale Reformvorhaben durchgebracht. Anfang Mai passierte das Vergabebeschleunigungsgesetz den Bundesrat, Ende Mai verabschiedete das Kabinett die Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB). Beide Gesetze zielen auf schnellere Planungs- und Genehmigungsprozesse. Der ZDB begrüßte die Schritte, Pakleppa nannte die BauGB-Novelle allerdings "nur die halbe Miete" und forderte weitergehende Maßnahmen bei Förderprogrammen und steuerlichen Anreizen.

Auffällig ist, was bei all diesen Reformen außen vor bleibt: die VOB selbst. Dabei mehren sich in der Fachwelt die Stimmen, die eine grundlegende Überarbeitung fordern. Kritiker monieren, dass die VOB in ihrer Komplexität gerade kleine und mittlere Handwerksbetriebe überfordere. Die über 70 Normenteile der VOB/C etwa umfassen tausende Seiten technischer Vorschriften – für einen Maler- oder Trockenbaubetrieb mit zehn Mitarbeitern ein bürokratischer Kraftakt.

Zwischen Rechtssicherheit und Praxisferne

Befürworter halten dagegen, dass gerade die Detailtiefe der VOB für Rechtssicherheit sorge. Wer nach VOB/B baut, weiß, welche Gewährleistungsfristen gelten, wie Nachträge abzurechnen sind und wann ein Auftraggeber kündigen darf. Diese Klarheit hat Streitigkeiten reduziert und Deutschlands Bauqualität über Jahrzehnte mitgeprägt. Die Frage ist, ob dieselbe Klarheit nicht auch mit weniger Bürokratie erreichbar wäre.

Ein konkretes Beispiel: Die VOB/B sieht eine Gewährleistungsfrist von vier Jahren vor, das Bürgerliche Gesetzbuch dagegen fünf Jahre. Private Bauherren, die unwissentlich einen VOB-Vertrag unterschreiben, verlieren ein Jahr Gewährleistung – ein Nachteil, den viele erst bemerken, wenn es zu spät ist. Verbraucherschützer fordern hier seit Langem eine Harmonisierung.

Was das für Mitteldeutschland bedeutet

Für Bauherren und Handwerksbetriebe in der Region Halle, Leipzig und Mitteldeutschland hat die Debatte ganz praktische Relevanz. Die Region ist geprägt von kleinteiligem Handwerk: Sanierung, Innenausbau, Renovierung von Bestandsimmobilien. Viele dieser Betriebe arbeiten sowohl im privaten als auch im öffentlichen Auftrag und müssen die Unterschiede zwischen VOB- und BGB-Verträgen täglich navigieren.

Gerade in einer Phase, in der der Wohnungsneubau bundesweit auf dem niedrigsten Stand seit über einem Jahrzehnt liegt und die Branche auf jeden effizienzsteigernden Impuls angewiesen ist, wäre eine Modernisierung der VOB mehr als ein symbolischer Akt. Sie wäre ein Signal, dass die Politik nicht nur Genehmigungsverfahren beschleunigen will, sondern auch die vertraglichen Grundlagen des Bauens ins 21. Jahrhundert holt. Für Bauherren in Sachsen-Anhalt gilt in der Zwischenzeit: Bei jedem Bauvertrag genau prüfen, ob VOB oder BGB vereinbart wird – denn die Unterschiede bei Gewährleistung, Abnahme und Mängelrechten sind erheblich.

Quellen & weiterführende Informationen

  • Quelle: 100 Jahre VOB: Das Grundgesetz der Baubranche feiert Jubiläum. ZDB / Presseportal, 05.05.2026. Zum Artikel
  • Quelle: Baugewerbe zur BauGB-Novelle: "Ist nur die halbe Miete". ZDB / Presseportal, 27.05.2026. Zum Artikel
  • Quelle: Baugewerbe zum Vergabebeschleunigungsgesetz: Wichtiger Schritt für unser Land. ZDB / Presseportal, 08.05.2026. Zum Artikel
  • Quelle: Wohnungsneubau 2025: Fertigstellungen auf niedrigstem Stand seit über einem Jahrzehnt. ZDB / Presseportal, 22.05.2026. Zum Artikel
Von M. Habach
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Recht & Vorschriften
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KI-gestützt · redigiert

Habach Bau · Halle (Saale)

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