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BauGB-Novelle und Vergaberecht: Reicht der Reformschub für die Bauwende?

BauGB-Novelle und Vergaberecht: Reicht der Reformschub für die Bauwende?

Foto: Habach Bau

BauGB-Novelle und Vergaberecht: Reicht der Reformschub für die Bauwende?

Foto: Greyson Joralemon / Unsplash

Selten hat die Bundespolitik in so kurzer Taktung an den regulatorischen Stellschrauben des Bauens gedreht wie in diesem Frühjahr. Anfang Mai passierte das Vergabebeschleunigungsgesetz den Bundesrat, Ende Mai folgte die Baugesetzbuch-Novelle aus dem Kabinett. Beide Vorhaben verfolgen dasselbe Ziel: schnelleres Planen, Genehmigen und Bauen. Doch ob der Reformschub tatsächlich auf der Baustelle ankommt, ist alles andere als sicher.

Vergaberecht: Höhere Schwellenwerte, weniger Bürokratie

Das Vergabebeschleunigungsgesetz hebt die Schwellenwerte für öffentliche Aufträge an – unterhalb dieser Grenzen entfallen aufwändige europaweite Ausschreibungsverfahren. Für Bauleistungen bedeutet das in der Praxis: Kommunen und Landesbehörden können Aufträge schneller und mit weniger Verwaltungsaufwand vergeben. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), sprach von einem ‚wichtigen Schritt für unser Land‘. Besonders für kleine und mittelständische Betriebe – also das Rückgrat der Baubranche – sei die Entlastung relevant, weil sie bei Ausschreibungen oft den bürokratischen Aufwand scheuen.

BauGB-Novelle: Beschleunigung mit Einschränkungen

Die Ende Mai vom Kabinett verabschiedete Novelle des Baugesetzbuches setzt vor allem bei den Planungs- und Genehmigungsprozessen im Wohnungsbau an. Digitale Verfahren sollen Standard werden, Fristen für behördliche Stellungnahmen verkürzt, Bebauungspläne in bestimmten Fällen vereinfacht aufgestellt werden können. Was nach großem Wurf klingt, relativiert der ZDB deutlich: Die Novelle sei ’nur die halbe Miete‘, so Pakleppa. Was fehlt? Vor allem eine konsequente Reduktion der Baustandards, die in Deutschland die Baukosten seit Jahren in die Höhe treiben, sowie verbindliche Vorgaben zur Digitalisierung der Bauämter. Solange eine Baugenehmigung in manchen Kommunen sechs Monate dauert und in anderen sechs Wochen, bleibt jede gesetzliche Beschleunigung Theorie.

Der Kontext: Ein Markt unter Druck

Beide Reformen fallen in eine Phase, in der die Branche unter massivem Druck steht. 2025 wurden bundesweit nur 206.600 Wohnungen fertiggestellt – der niedrigste Wert seit über einem Jahrzehnt. Die Genehmigungszahlen steigen zwar seit einigen Monaten wieder, doch zwischen einer Genehmigung und dem tatsächlichen Baubeginn liegen hohe Finanzierungskosten, gestiegene Materialpreise und ein chronischer Fachkräftemangel. Die Gefahr: Die neuen Gesetze schaffen zwar bessere Rahmenbedingungen auf dem Papier, aber die ökonomische Realität verhindert, dass daraus tatsächlich Bauprojekte werden.

Was bei den Reformen noch fehlt

Auffällig ist, was in beiden Gesetzen nicht adressiert wird. Die steuerliche Förderung des Wohnungsbaus bleibt fragmentiert. Die degressive AfA, die 2024 eingeführt wurde, hat nach Einschätzung vieler Branchenvertreter die Investitionszurückhaltung institutioneller Anleger nicht durchbrechen können. Auch das Thema Bestandssanierung – energetisch wie baulich – spielt in beiden Gesetzen eine untergeordnete Rolle, obwohl gerade hier enormes Potenzial liegt: Rund zwei Drittel des deutschen Wohnungsbestands wurde vor 1979 errichtet und entspricht nicht annähernd heutigen energetischen Standards.

Was das für Mitteldeutschland bedeutet

Für Bauherren und Handwerksbetriebe in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen haben die Reformen durchaus praktische Relevanz. Die höheren Vergabeschwellen dürften vor allem kommunalen Auftraggebern in der Region helfen, dringend nötige Sanierungsprojekte an Schulen, Verwaltungsgebäuden und kommunaler Infrastruktur schneller an regionale Betriebe zu vergeben – ohne den Umweg über langwierige Ausschreibungsverfahren. Für private Bauherren im Raum Halle und Leipzig bleibt allerdings entscheidend, ob die Bauämter die neuen Möglichkeiten der BauGB-Novelle auch tatsächlich umsetzen. Die Personaldecke in vielen sächsisch-anhaltinischen Bauverwaltungen ist dünn, die Digitalisierung stockt. Wer in Mitteldeutschland saniert, umbaut oder im Bestand modernisiert, sollte die Entwicklungen aufmerksam verfolgen – und bei der Projektplanung realistische Zeitpuffer einkalkulieren, bis die Reformen in der behördlichen Praxis ankommen.

Quellen & weiterführende Informationen

  • ZDB: Baugewerbe zur BauGB-Novelle: ‚Ist nur die halbe Miete‘. Presseportal, 27.05.2026. Zum Artikel
  • ZDB: Baugewerbe zum Vergabebeschleunigungsgesetz: Wichtiger Schritt für unser Land. Presseportal, 08.05.2026. Zum Artikel
  • ZDB: Wohnungsneubau 2025: Fertigstellungen auf niedrigstem Stand seit über einem Jahrzehnt. Presseportal, 22.05.2026. Zum Artikel
  • ZDB: Wohnungsbau: Genehmigungszahlen steigen, Bedarf bleibt. Presseportal, 18.05.2026. Zum Artikel
Von M. Habach
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Recht & Vorschriften
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KI-gestützt · redigiert

Habach Bau · Halle (Saale)

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