Symbolbild (KI-generiert)
Die Bundesregierung stockt die Mittel für die EH55-Plus-Förderung auf, ein Programm zur Aktivierung des Bauüberhangs. Ohne die Aufstockung wäre das ursprünglich vorgesehene Budget von 800 Mio. Euro voraussichtlich noch vor Jahresende aufgebraucht gewesen. Anträge können gestellt werden, solange Fördermittel verfügbar sind, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2026.
Was ist neu
Seit dem Programmstart im Dezember 2025 wurden laut Baulinks rund 52.100 Wohneinheiten gefördert. Das Kredit- und Zuschussvolumen beträgt insgesamt 4,9 Mrd. Euro (Stand: 5. Oktober 2026). Wegen der gestiegenen Nachfrage stellt der Bund zusätzliche Mittel bereit. Bundesbauministerin Verena Hubertz sagte dazu: „Wer eine Baugenehmigung in der Tasche hat, kann weiter darauf setzen: Die Förderung kann bis zum Jahresende in Anspruch genommen werden.“ (zitiert nach Baulinks). Sun Jensch von der Koalition für Holzbau nennt in ihrer Stellungnahme zusätzliche 250 Mio. Euro.
Die Eckpunkte laut Quelle:
- Förderfähig sind Neubau und Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Effizienzhaus-55- bzw. Effizienzgebäude-55-Standard. Die Wärmeversorgung muss vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen.
- Wer den Antrag stellt, muss eine gültige Baugenehmigung haben.
- Die KfW vergibt zinsverbilligte Kredite von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit.
- Kommunale Gebietskörperschaften können einen Zuschuss von 7,5 % direkt bei der KfW beantragen.
- Für die Frist zählt der Eingang des Antrags bei der KfW.
Was bedeutet das für Eigentümer und Bauherren
Verbände aus Bauindustrie, Baugewerbe, Wohnungswirtschaft und Holzbau begrüßen die Aufstockung. Sie sehen darin ein Signal der Verlässlichkeit. Zugleich fordern sie Planungssicherheit über den Jahreswechsel hinaus. Felix Pakleppa vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe weist darauf hin, dass von der Genehmigung bis zur Fertigstellung heute im Schnitt 27 Monate vergehen. Er fordert: „Wichtig ist nun, dass ab dem 1. Januar 2027 keine Förderlücke entsteht.“ (zitiert nach Baulinks). Der Verband plädiert dafür, EH55 plus bis zum Start der neuen Förderstruktur im Sommer 2027 fortzusetzen.
Für private Bauherren mit genehmigtem Neubauvorhaben bedeutet das: Das Förderfenster bleibt offen, ist aber zeitlich begrenzt und hängt davon ab, ob noch Mittel da sind. Wie es ab 2027 weitergeht, lässt sich aus der Meldung nicht ablesen. Wer sein Haus im Bestand sanieren will, kann dieses Programm nicht nutzen, denn es richtet sich laut Quelle an Neubau und Ersterwerb.
Was jetzt sinnvoll ist
Wer ein Bauvorhaben mit Baugenehmigung plant, sollte allgemein früh prüfen, ob es die Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören vor allem der Effizienzhaus-55-Standard und eine Wärmeversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht. Weil der Eingang bei der KfW zählt und die Förderung nur läuft, solange Mittel verfügbar sind, empfiehlt es sich, den Antrag nicht bis kurz vor Fristende aufzuschieben. Die genauen Konditionen sollten direkt bei der KfW geklärt werden.
Quelle
- Quelle: Reaktionen aus der Bauwirtschaft zur Aufstockung der EH55-Plus-Förderung. Baulinks, 13.10.2026. Zur Meldung
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