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Kreislaufwirtschaft am Bau: Warum das Recycling von Bauschutt weiter an Bürokratie scheitert

Kreislaufwirtschaft am Bau: Warum das Recycling von Bauschutt weiter an Bürokratie scheitert

Foto: Habach Bau

Kreislaufwirtschaft am Bau: Warum das Recycling von Bauschutt weiter an Bürokratie scheitert

Foto: Habach Bau

Deutschland produziert jährlich rund 220 Millionen Tonnen mineralische Bauabfälle – mehr als jede andere Branche. Abbruchbeton, Ziegelbruch, Straßenaufbruch: Das Material ließe sich in großen Teilen wiederverwenden. Doch ein regulatorisches Dickicht sorgt dafür, dass recycelte Baustoffe in der Praxis oft teurer und komplizierter zu handhaben sind als Primärrohstoffe. Das Bundeskabinett hat am 3. Juni 2026 ein Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie beschlossen, das dieses Problem zumindest teilweise adressieren soll.

Was das Kabinett beschlossen hat

Kern des Programms ist eine angekündigte Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Diese regelt seit 2023, unter welchen Bedingungen mineralische Ersatzbaustoffe – etwa aufbereiteter Betonbruch oder Schlacken – im Straßen- und Erdbau eingesetzt werden dürfen. Die Verordnung gilt in der Branche als bürokratisch überladen und praxisfern. Insbesondere die Anforderungen an Beprobung, Dokumentation und Güteüberwachung machen den Einsatz recycelter Materialien für viele kleinere und mittlere Betriebe unwirtschaftlich. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßte die geplante Überarbeitung ausdrücklich als "positives Signal".

Die entscheidende Leerstelle: das Abfallende

Doch der eigentlich kritische Punkt bleibt ungelöst. Im deutschen Abfallrecht gibt es keine klare, bundeseinheitliche Regelung, ab wann ein aufbereiteter Baustoff seinen Abfallstatus verliert – das sogenannte "Ende der Abfalleigenschaft". Solange recycelter Beton rechtlich als Abfall gilt, unterliegt er dem strengen Abfallregime mit all seinen Nachweis-, Transport- und Entsorgungspflichten. Das macht ihn gegenüber frisch gebrochenem Naturstein oder Kies systematisch unattraktiv – selbst wenn die technische Qualität identisch ist.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, kritisierte diese Lücke deutlich: Ohne eine verbindliche Abfallende-Regelung bleibe die Kreislaufwirtschaft am Bau ein theoretisches Konstrukt. Andere EU-Staaten wie die Niederlande oder Österreich sind hier deutlich weiter. In den Niederlanden etwa liegt die Recyclingquote mineralischer Bauabfälle bei über 95 Prozent – in Deutschland stagniert sie trotz technischer Möglichkeiten bei rund 70 bis 80 Prozent, je nach Materialgruppe.

Warum das Thema gerade jetzt drängend ist

Die politische Aufmerksamkeit für Kreislaufwirtschaft am Bau kommt nicht zufällig. Drei Faktoren treiben das Thema: Erstens steigen die Deponiekosten seit Jahren, in manchen Regionen haben sie sich binnen eines Jahrzehnts verdoppelt. Zweitens verschärft die EU mit der überarbeiteten Abfallrahmenrichtlinie den Druck auf die Mitgliedstaaten, Recyclingquoten im Bausektor nachweislich zu erhöhen. Drittens macht der demografische Wandel im Handwerk Effizienzgewinne durch weniger Materialtransport und kürzere Entsorgungswege betriebswirtschaftlich notwendig.

Hinzu kommt ein ökologisches Argument, das auch ökonomisch Gewicht hat: Jede Tonne recycelter Beton, die den Primärabbau von Kies und Sand ersetzt, reduziert CO₂-Emissionen – und schont Ressourcen, die in Flusslandschaften und Kiesgruben zunehmend knapp werden.

Was das für die Praxis in Mitteldeutschland bedeutet

Für Bauunternehmen und Bauherren in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen hat die Debatte handfeste Konsequenzen. Die Region verfügt über eine vergleichsweise hohe Dichte an Rückbau- und Sanierungsprojekten – vom Plattenbauviertel bis zum historischen Altbaubestand. Bei Sanierungen und Innenausbauten fällt regelmäßig Material an, das aufbereitet und wiederverwendet werden könnte: Estrichreste, Putze, Mauerwerksbruch. Doch solange die regulatorischen Hürden bestehen, wandert ein Großteil dieses Materials auf die Deponie statt zurück in den Kreislauf.

Für Bauherren in Halle, Leipzig oder Erfurt, die eine Sanierung planen, lohnt sich trotzdem der Blick auf zertifizierte Recycling-Baustoffe. Sie sind technisch ausgereift, oft günstiger als Neuware – und ihr Einsatz kann bei öffentlich geförderten Projekten inzwischen sogar Pluspunkte in der Nachhaltigkeitsbewertung bringen. Entscheidend ist die Zusammenarbeit mit Handwerksbetrieben, die Erfahrung mit diesen Materialien haben und die aktuellen Vorschriften sicher beherrschen. Die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung könnte hier mittelfristig Erleichterung bringen – vorausgesetzt, Berlin liefert auch beim Abfallende nach.

Quellen & weiterführende Informationen

  • Quelle: Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie: Bauwirtschaft begrüßt Novellierungspläne der Ersatzbaustoffverordnung – Abfallende bleibt Leerstelle. ZDB / Presseportal, 03.06.2026. Zum Artikel
  • Quelle: Baugewerbe zur BauGB-Novelle: "Ist nur die halbe Miete". ZDB / Presseportal, 27.05.2026. Zum Artikel
Von M. Habach
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Recht & Vorschriften
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KI-gestützt · redigiert

Habach Bau · Halle (Saale)

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