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Am 6. Mai 2026 wurde die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) hundert Jahre alt. Was nach einem trockenen Verwaltungsjubiläum klingt, berührt den Kern dessen, wie in Deutschland gebaut, beauftragt und bezahlt wird – vom Milliardenprojekt der öffentlichen Hand bis zur Badsanierung im Altbau. Doch das Regelwerk feiert Geburtstag in einer Zeit, in der die Baubranche grundlegend unter Stress steht.
Ein Regelwerk, das den Bau zusammenhält
Die VOB entstand 1926 als Reaktion auf das Chaos der Nachkriegs- und Inflationsjahre der Weimarer Republik. Sie sollte faire Spielregeln zwischen öffentlichen Auftraggebern und Bauunternehmen schaffen – ein Interessenausgleich, der bis heute ihr Wesenskern ist. Die VOB besteht aus drei Teilen: Teil A regelt die Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Teil B das Vertragsrecht zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, Teil C die technischen Vertragsbedingungen. Gerade Teil B ist auch im privaten Baubereich weit verbreitet – wer einen Handwerkervertrag für eine Sanierung unterschreibt, hat häufig die VOB/B als Vertragsgrundlage, oft ohne es zu wissen.
Branche im Umbruch: Passt die VOB noch?
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) nutzte das Jubiläum, um die VOB als "Grundgesetz der Baubranche" zu würdigen. ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa betonte die "immense Relevanz" des Regelwerks für die gesamte Bauwirtschaft. Doch hinter der Feiertagsrhetorik rumort es. Die Branche steht vor multiplen Herausforderungen: Die Wohnungsbau-Fertigstellungen sind 2025 auf den niedrigsten Stand seit über einem Jahrzehnt gefallen. Die Auftragsbücher im Hochbau werden dünner. Gleichzeitig drängt die Politik auf schnellere Vergabeverfahren – das jüngst verabschiedete Vergabebeschleunigungsgesetz soll öffentliche Ausschreibungen spürbar verkürzen.
Genau hier entsteht Reibung. Die VOB/A wurde über Jahrzehnte als Garant für Transparenz und Wettbewerb bei öffentlichen Aufträgen verstanden. Kritiker aus dem Mittelstand warnen, dass beschleunigte Verfahren zulasten kleinerer Betriebe gehen könnten, die den Aufwand komplexer Vergabeprozesse ohnehin kaum stemmen können. Befürworter halten dagegen, dass gerade in Zeiten knapper Kapazitäten und dringend benötigter Infrastrukturinvestitionen verkrustete Verfahren nicht mehr tragbar seien.
Was Bauherren und Handwerker wissen sollten
Für private Bauherren ist vor allem die VOB/B relevant. Sie regelt Fristen, Abnahme, Gewährleistung und Zahlungsmodalitäten. Ein entscheidender Unterschied zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): Die Gewährleistungsfrist beträgt nach VOB/B in der Regel vier Jahre statt fünf Jahren nach BGB. Außerdem gelten strengere Rügepflichten – wer Mängel nicht rechtzeitig anzeigt, kann Ansprüche verlieren. Wer die VOB/B vereinbart, sollte sie also kennen. In der Praxis tun das die wenigsten privaten Auftraggeber. Gerichte haben deshalb die Hürden für eine wirksame Einbeziehung der VOB/B in Verbraucherverträge über die Jahre erhöht.
Reformbedarf ist unstrittig – die Richtung nicht
Dass die VOB modernisiert werden muss, bestreitet kaum jemand in der Branche. Digitale Vergabeprozesse, Building Information Modeling (BIM) und neue Nachhaltigkeitsanforderungen – etwa durch die EU-Entwaldungsverordnung, die auch den Einsatz von Holz im Bau betrifft – verlangen nach aktualisierten Regelungen. Die EU-Kommission hat Anfang Mai ihre Überprüfung der Entwaldungsverordnung vorgelegt, die der ZDB als unzureichend kritisierte. Für Holzbaubetriebe und Zimmereien bedeuten die Dokumentationspflichten erheblichen Mehraufwand – ein Thema, das in den technischen Vertragsbedingungen der VOB/C bislang kaum abgebildet ist.
Was das für Mitteldeutschland bedeutet
Gerade in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, wo der Anteil kleiner und mittlerer Baubetriebe überdurchschnittlich hoch ist, treffen diese Entwicklungen auf eine Branche mit begrenzten Verwaltungsressourcen. Kommunale Auftraggeber in der Region Halle und Leipzig vergeben nach VOB/A – die Frage, wie schnell und mittelstandsfreundlich diese Verfahren künftig gestaltet werden, entscheidet mit darüber, ob regionale Handwerksbetriebe bei öffentlichen Aufträgen konkurrenzfähig bleiben. Für Bauherren, die eine Sanierung oder einen Innenausbau planen, lohnt sich ein genauer Blick auf die Vertragsgrundlage: Ob VOB/B oder BGB – die Unterschiede bei Gewährleistung, Abnahme und Mängelanzeige können im Streitfall tausende Euro ausmachen.
Quellen & weiterführende Informationen
- Quelle: 100 Jahre VOB: Das Grundgesetz der Baubranche feiert Jubiläum. ZDB Zentralverband Deutsches Baugewerbe / Presseportal, 05.05.2026. Zum Artikel
- Quelle: Baugewerbe zum Vergabebeschleunigungsgesetz: Wichtiger Schritt für unser Land. ZDB Zentralverband Deutsches Baugewerbe / Presseportal, 08.05.2026. Zum Artikel
- Quelle: Halbherzige Reform: EU-Kommission verfehlt eigene Ziele bei Entwaldungsverordnung. ZDB Zentralverband Deutsches Baugewerbe / Presseportal, 04.05.2026. Zum Artikel
- Quelle: Wohnungsneubau 2025: Fertigstellungen auf niedrigstem Stand seit über einem Jahrzehnt. ZDB Zentralverband Deutsches Baugewerbe / Presseportal, 22.05.2026. Zum Artikel
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