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Kreislaufwirtschaft am Bau: Recycling-Offensive mit blinden Flecken

Kreislaufwirtschaft am Bau: Recycling-Offensive mit blinden Flecken

Foto: Habach Bau

Kreislaufwirtschaft am Bau: Recycling-Offensive mit blinden Flecken

Foto: Habach Bau

Wer in Deutschland ein Gebäude abreißt oder kernsaniert, produziert Abfall – rund 230 Millionen Tonnen mineralische Abfälle pro Jahr, mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Abfallaufkommens. Dass ein Großteil davon wiederverwendet werden könnte, ist unstrittig. Wie das rechtlich sauber geschehen soll, ist es nicht. Anfang Juni hat das Bundeskabinett nun ein Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) vorgelegt – und damit ein Signal gesendet, das in der Baubranche auf geteiltes Echo stößt.

Ersatzbaustoffverordnung: Nachbesserung überfällig

Im Zentrum der Debatte steht die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), die seit August 2023 in Kraft ist und regelt, unter welchen Bedingungen recycelte Baustoffe – etwa aufbereiteter Betonbruch oder Ziegelgranulat – wieder im Straßen- oder Tiefbau eingesetzt werden dürfen. Die Verordnung war von Anfang an umstritten: zu bürokratisch, zu unklar in der Anwendung, zu weit entfernt von der Praxis auf den Baustellen. Dass die Bundesregierung nun eine Novellierung ankündigt, begrüßt der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) ausdrücklich. ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa sprach von einem «positiven Signal».

Das Kernproblem: Wann ist Abfall kein Abfall mehr?

Was in der öffentlichen Wahrnehmung nach juristischer Spitzfindigkeit klingt, hat massive praktische Konsequenzen. Die Frage des sogenannten Abfallendes – also des Zeitpunkts, ab dem ein recycelter Baustoff rechtlich nicht mehr als Abfall gilt, sondern als vollwertiges Produkt – bleibt im Aktionsprogramm der Bundesregierung unbeantwortet. Solange dieser Status nicht klar definiert ist, unterliegen aufbereitete Materialien dem Abfallrecht mit all seinen Dokumentations-, Transport- und Nachweispflichten. Für Bauunternehmen bedeutet das: höhere Kosten, längere Genehmigungsverfahren und im Zweifel die Entscheidung, lieber Primärrohstoffe einzukaufen als recyceltes Material zu verwenden. Das konterkariert jede Kreislaufwirtschaftsstrategie im Kern.

Warum Mitteldeutschland besonders betroffen ist

Die Region Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen steht vor einer doppelten Herausforderung. Einerseits gibt es einen erheblichen Sanierungsstau – allein in Halle (Saale) stehen nach wie vor hunderte Gründerzeit-Gebäude, deren energetische Ertüchtigung oder Teilrückbau mineralische Abfälle in großem Umfang erzeugt. Andererseits sind die Transportwege zu Deponien und Aufbereitungsanlagen in ländlich geprägten Regionen oft lang und teuer. Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft, die recycelte Baustoffe vor Ort wieder einsetzbar macht, würde gerade hier Kosten senken und Ressourcen schonen. Doch genau das scheitert derzeit an der regulatorischen Grauzone.

Was jetzt passieren muss

Die Branche fordert eine bundeseinheitliche Abfallende-Regelung für mineralische Ersatzbaustoffe, die Planungs- und Rechtssicherheit schafft. Der ZDB kritisiert, dass das Aktionsprogramm diese Leerstelle zwar benennt, aber keine konkreten Fristen für eine gesetzliche Klärung setzt. Ohne verbindlichen Zeitplan drohe die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung zum Papiertiger zu werden – technisch nachgebessert, aber im entscheidenden Punkt wirkungslos.

Für Bauherren und Handwerksbetriebe in der Region Halle und Leipzig hat das unmittelbare Relevanz. Wer eine Sanierung plant, sollte frühzeitig klären, welche Entsorgungswege für Abbruchmaterial realistisch und wirtschaftlich sind. Regionale Aufbereitungsanlagen – etwa in Merseburg oder im Raum Leipzig – können bereits heute geprüfte Recycling-Baustoffe liefern. Die regulatorischen Hürden sind jedoch real, und solange Berlin die Abfallende-Frage nicht löst, bleibt Kreislaufwirtschaft am Bau mehr Versprechen als Praxis.

Quellen & weiterführende Informationen

  • Quelle: Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie: Bauwirtschaft begrüßt Novellierungspläne der Ersatzbaustoffverordnung – Abfallende bleibt Leerstelle. ZDB Zentralverband Deutsches Baugewerbe / Presseportal, 03.06.2026. Zum Artikel
  • Quelle: Aktionsplan zur Baukostensenkung: Die Richtung stimmt, aber wir brauchen noch mehr Tempo! ZDB Zentralverband Deutsches Baugewerbe / Presseportal, 19.06.2026. Zum Artikel
Von M. Habach
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Recht & Vorschriften
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KI-gestützt · redigiert

Habach Bau · Halle (Saale)

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