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Kreislaufwirtschaft am Bau: Recycling-Offensive mit blinden Flecken

Kreislaufwirtschaft am Bau: Recycling-Offensive mit blinden Flecken

Foto: Habach Bau

Kreislaufwirtschaft am Bau: Recycling-Offensive mit blinden Flecken

Foto: lance anderson / Unsplash

Die Bundesregierung hat am 3. Juni 2026 ihr Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie vorgelegt. Für die Baubranche steckt darin eine lang erwartete Zusage: Die umstrittene Ersatzbaustoffverordnung soll überarbeitet werden. Gleichzeitig kritisiert der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), dass eine entscheidende Regelungslücke weiterhin offen bleibt – das sogenannte Abfallende für mineralische Baustoffe.

Worum es geht: Bauschutt als Rohstoff

Die Bauwirtschaft ist der größte Abfallproduzent Deutschlands. Rund 220 Millionen Tonnen mineralische Abfälle fallen jährlich an – Beton, Ziegel, Fliesen, Mörtel. Ein erheblicher Teil davon könnte aufbereitet und als sogenannter Ersatzbaustoff wiederverwendet werden, etwa als Recycling-Schotter im Straßenbau oder als Gesteinskörnung in neuem Beton. In der Praxis scheitert das jedoch häufig an bürokratischen Hürden und rechtlicher Unsicherheit.

Ersatzbaustoffverordnung: Nachbesserung überfällig

Die seit August 2023 geltende Ersatzbaustoffverordnung sollte eigentlich bundeseinheitliche Regeln für den Einsatz recycelter Materialien schaffen. Stattdessen sorgte sie für massive Kritik aus der Praxis. Bauunternehmen und Recyclingbetriebe bemängelten zu strenge Grenzwerte, komplizierte Probenahme-Vorschriften und fehlende Praxistauglichkeit. Die angekündigte Novellierung ist daher ein positives Signal – vorausgesetzt, die Überarbeitung greift tief genug.

Das Problem Abfallende: Wann wird Schutt wieder Baustoff?

Der eigentliche Knackpunkt liegt jedoch woanders. In Deutschland fehlt nach wie vor eine klare gesetzliche Regelung, ab wann aufbereiteter Bauschutt seinen Abfallstatus verliert und wieder als reguläres Produkt gehandelt werden darf. Dieses sogenannte Abfallende ist in anderen EU-Staaten längst definiert – in Deutschland nicht. Die Konsequenz: Selbst hochwertiges Recyclingmaterial unterliegt weiterhin dem Abfallrecht, muss aufwendig dokumentiert werden und darf nur eingeschränkt vermarktet werden. Für Bauunternehmen bedeutet das höhere Kosten, längere Genehmigungswege und weniger Anreiz, auf Recyclingbaustoffe zu setzen.

Der ZDB bezeichnete diese Leerstelle als »zentralen Geburtsfehler« der deutschen Kreislaufwirtschaftspolitik im Baubereich. Ohne eine Abfallende-Regelung werde das Recycling mineralischer Baustoffe weiterhin weit unter seinen Möglichkeiten bleiben.

Warum das Thema gerade jetzt Gewicht hat

Die Kreislaufwirtschaft am Bau ist kein Nischenthema mehr. Angesichts knapper werdender Rohstoffe, steigender Deponiekosten und ambitionierter Klimaziele gewinnt das Baustoff-Recycling strategische Bedeutung. Sand und Kies – die wichtigsten Betonzuschlagstoffe – werden in einigen Regionen bereits spürbar knapper. Gleichzeitig fällt bei den aktuell zahlreichen Sanierungen und Rückbauten im Bestand enormes Material an, das bei entsprechender Aufbereitung Primärrohstoffe ersetzen könnte.

Der Zeitpunkt ist auch deshalb relevant, weil der Wohnungsbau ohnehin unter Druck steht. Mit nur 206.600 Fertigstellungen im Jahr 2025 – dem niedrigsten Wert seit über einem Jahrzehnt – und einer weiterhin angespannten Auftragslage braucht die Branche jeden Hebel, der Baukosten senken kann. Funktionierende Kreislaufwirtschaft wäre ein solcher Hebel.

Was das für Bauherren und Betriebe in Mitteldeutschland bedeutet

Gerade in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, wo Sanierung und Bestandsumbau einen großen Anteil am Baugeschehen ausmachen, ist die Frage des Umgangs mit Abbruchmaterial alltäglich. Wer ein Gründerzeithaus in Halle oder Leipzig kernsaniert, produziert zwangsläufig Bauschutt – und steht vor der Frage, wohin damit. Entsorgungskosten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, regionale Deponiekapazitäten werden knapper. Eine praxistaugliche Ersatzbaustoffverordnung und eine klare Abfallende-Regelung würden für Bauherren wie ausführende Betriebe gleichermaßen spürbare Entlastung bringen. Bis dahin bleibt Recycling am Bau in Deutschland ein Versprechen mit zu viel Kleingedrucktem.

Quellen & weiterführende Informationen

  • Quelle: Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie: Bauwirtschaft begrüßt Novellierungspläne der Ersatzbaustoffverordnung – Abfallende bleibt Leerstelle. ZDB / Presseportal, 03.06.2026. Zum Artikel
  • Quelle: Wohnungsneubau 2025: Fertigstellungen auf niedrigstem Stand seit über einem Jahrzehnt. ZDB / Presseportal, 22.05.2026. Zum Artikel
Von M. Habach
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Recht & Vorschriften
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KI-gestützt · redigiert

Habach Bau · Halle (Saale)

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