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Kreislaufwirtschaft am Bau: Recycling-Offensive des Bundes lässt zentrale Frage offen

Kreislaufwirtschaft am Bau: Recycling-Offensive des Bundes lässt zentrale Frage offen

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Kreislaufwirtschaft am Bau: Recycling-Offensive des Bundes lässt zentrale Frage offen

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Wer in Deutschland ein Gebäude abreißt oder saniert, produziert Abfall — rund 230 Millionen Tonnen mineralische Abfälle pro Jahr, mehr als die Hälfte des gesamten Abfallaufkommens. Recycelte Baustoffe könnten einen erheblichen Teil davon ersetzen, Ressourcen schonen und Baukosten senken. Das Bundeskabinett hat am 3. Juni 2026 ein Aktionsprogramm zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie beschlossen, das unter anderem eine Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung vorsieht. Die Bauwirtschaft reagiert gespalten: Lob für die Richtung, scharfe Kritik an einer entscheidenden Leerstelle.

Was die Ersatzbaustoffverordnung regelt — und warum sie bisher bremst

Die 2023 in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung sollte erstmals bundeseinheitliche Regeln dafür schaffen, wann recycelte Materialien wie Betonbruch, Ziegelgranulat oder Schlacken als Ersatzbaustoffe im Straßen- und Tiefbau eingesetzt werden dürfen. In der Praxis erwies sich das Regelwerk jedoch als so komplex und bürokratisch, dass viele Bauunternehmen den Aufwand scheuten und weiter Primärrohstoffe einkauften — obwohl recyceltes Material oft günstiger und technisch gleichwertig wäre. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt daher ausdrücklich, dass die Bundesregierung Nachbesserungen plant.

Die Abfallende-Frage: Wann hört Abfall auf, Abfall zu sein?

Der eigentliche Knackpunkt liegt jedoch tiefer. Solange ein recycelter Baustoff rechtlich als Abfall gilt, unterliegt er dem strengen Abfallrecht — mit allen Dokumentations-, Transport- und Nachweispflichten. Erst wenn ein Material das sogenannte Abfallende erreicht, also offiziell nicht mehr als Abfall eingestuft wird, kann es wie ein normales Produkt gehandelt und verbaut werden. Genau diese Definition fehlt in dem beschlossenen Aktionsprogramm. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, spricht von einer Leerstelle, die den praktischen Nutzen der gesamten Strategie gefährde. Ohne verbindliche Abfallende-Kriterien bleibe Recycling im Bau ein bürokratisches Wagnis statt einer wirtschaftlichen Selbstverständlichkeit.

Was das für die Baukosten bedeutet

Die Relevanz ist nicht abstrakt. Kies, Sand und Naturstein werden knapper, Genehmigungen für neue Abbaustätten dauern Jahre. Gleichzeitig stehen die Baupreise unter Druck: 2025 wurden laut Statistischem Bundesamt nur noch 206.600 Wohnungen fertiggestellt — der niedrigste Wert seit über einem Jahrzehnt. Jeder Faktor, der das Bauen verteuert oder verlangsamt, verschärft die Wohnungskrise. Recycelte Baustoffe könnten laut Branchenschätzungen bei bestimmten Gewerken 15 bis 30 Prozent der Materialkosten einsparen, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen. Im Hochbau und bei Sanierungen ist das Potenzial besonders groß, etwa beim Einsatz von Recycling-Beton für nicht tragende Bauteile oder aufbereiteten Materialien im Innenausbau.

Mitteldeutschland: Region mit besonderem Potenzial

Für Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ist das Thema doppelt relevant. Die Region verfügt einerseits über einen großen Bestand sanierungsbedürftiger Gebäude aus den Nachkriegsjahrzehnten, andererseits über eine gewachsene Recyclingwirtschaft mit etablierten Aufbereitungsanlagen, etwa in den Industriegebieten rund um Halle und Leipzig. Wenn beim Rückbau eines DDR-Plattenbaus anfallender Betonbruch unkompliziert als zertifizierter Ersatzbaustoff in den Kreislauf zurückfließen könnte, würden regionale Wertschöpfungsketten gestärkt und Transportwege verkürzt. Bislang scheitert das häufig an der ungeklärten Abfallende-Problematik.

Einordnung: Reform mit angezogener Handbremse

Das Aktionsprogramm des Kabinetts ist ein überfälliger Schritt, aber eben nur ein halber. Die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung kann Bürokratie abbauen und Praxishürden senken — gut so. Doch ohne eine parallele gesetzliche Klärung des Abfallendes bleibt der Markt für Recycling-Baustoffe ein regulatorisches Minenfeld. Für Bauherren und Handwerksbetriebe in Mitteldeutschland heißt das vorerst: Die Idee der Kreislaufwirtschaft am Bau ist richtig und wirtschaftlich vielversprechend, aber bis sie im Tagesgeschäft ankommt, braucht es mehr als ein Kabinettspapier. Wer heute saniert oder umbaut, sollte dennoch bereits prüfen, welche recycelten Materialien in Frage kommen — denn der regulatorische Rahmen wird sich in den kommenden Monaten weiter öffnen.

Quellen & weiterführende Informationen

  • Quelle: Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie: Bauwirtschaft begrüßt Novellierungspläne der Ersatzbaustoffverordnung — Abfallende bleibt Leerstelle. ZDB Zentralverband Deutsches Baugewerbe / Presseportal, 03.06.2026. Zum Artikel
  • Quelle: Wohnungsneubau 2025: Fertigstellungen auf niedrigstem Stand seit über einem Jahrzehnt. ZDB Zentralverband Deutsches Baugewerbe / Presseportal, 22.05.2026. Zum Artikel
Von M. Habach
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Recht & Vorschriften
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KI-gestützt · redigiert

Habach Bau · Halle (Saale)

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