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Handwerkervertrag – Was sollte darin stehen?

Handwerkervertrag – Was sollte darin stehen?

Die Antwort

Ein Handwerkervertrag in Halle (Saale) sollte mindestens diese sieben Bestandteile enthalten: detaillierte Leistungsbeschreibung, Festpreis oder Einheitspreise, verbindliche Termine mit Vertragsstrafe, geregelte Abschlagszahlungen, 5 % Sicherheitseinbehalt, 5 Jahre Gewährleistung (BGB) bzw. 4 Jahre (VOB/B) und eine klare Nachtragsregelung. Für Privatkunden ist seit 2018 zwingend ein BGB-Bauvertrag (§§ 650a ff. BGB) mit Baubeschreibung und 14-tägigem Widerrufsrecht vorgeschrieben.

Nach über 15 Jahren und mehr als 1.200 von uns aufgesetzten oder geprüften Handwerkerverträgen in Halle und Umgebung wissen wir: Der häufigste Streitpunkt ist nicht der Preis – sondern was im Vertrag nicht steht. Genau deshalb lohnt es sich, vor der Unterschrift jeden Punkt zu prüfen. Lassen Sie uns Ihr Angebot prüfen, bevor Sie unterschreiben.

Meine Erfahrung damit

Seit 2010 begleiten wir als Habach Bau GmbH jährlich 80 bis 120 Bauvorhaben in Halle (Saale) und Umgebung – von der Komplettsanierung einer Gründerzeitvilla in der Paulusvorstadt bis zum Anbau im Einfamilienhaus in Halle-Neustadt. In dieser Zeit haben wir über 1.200 Handwerkerverträge aufgesetzt, gegengelesen oder im Streitfall überarbeitet. Das ist eine ziemlich repräsentative Datenmenge für unsere Region.

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Was diese Erfahrung mir gezeigt hat: Bauherren kommen fast immer mit einem einseitigen „Angebot“ des Handwerkers, das als Vertrag dienen soll – oft ein zwei- bis dreiseitiges PDF ohne präzise Leistungsbeschreibung, ohne Fristen, ohne Gewährleistungsregelung. Bei Altbauten in Halle – Giebichenstein, Südstadt, Trotha – führt das regelmäßig zu Streit, weil die typischen Überraschungen (morsche Holzbalken, feuchte Kellermauern, Hausschwamm) vertraglich nicht geregelt sind.

Konkret heißt das: Wir arbeiten standardisiert mit VOB/B-Verträgen für gewerbliche Auftraggeber und mit BGB-Bauverträgen nach §§ 650a ff. BGB für Privatkunden. Letzteres ist seit der Reform 2018 ohnehin gesetzlich vorgeschrieben – viele Handwerker halten sich aber bis heute nicht daran. Wer die Unterschiede kennt, spart schnell vier- bis fünfstellige Beträge.

Häufigste Fehler (und wie du sie vermeidest)

Aus über 1.200 geprüften Verträgen kristallisieren sich immer die gleichen sechs Fehler heraus:

Fehler 1: Mündliche Absprachen statt Schriftform

Das sehe ich ständig: Bauherr und Handwerker reden auf der Baustelle über Zusatzleistungen, alle nicken, und am Ende kommt die Rechnung. Ein Kunde in Halle-Kröllwitz zahlte so 8.400 € für „zusätzliche“ Trockenbauarbeiten nach – ohne Schriftform stand Aussage gegen Aussage, und er hatte keine Chance.

So machst du es richtig: Jede Änderung schriftlich – per E-Mail reicht. Standardsatz: „Ich bestätige die Beauftragung von X zu Y € netto, Fertigstellung bis Z.“ Antwort des Handwerkers abwarten. Ohne Bestätigung keine Ausführung.

Fehler 2: Pauschalpreis ohne Leistungsverzeichnis

„Komplettsanierung Bad für 18.000 € pauschal“ klingt verlockend. In der Praxis führt das regelmäßig zu Nachträgen von 15–30 % – bei einer Auftragssumme von 50.000 € sind das schnell 7.500 bis 15.000 € extra.

So machst du es richtig: Lass dir ein Leistungsverzeichnis mit Positionen, Mengen und Materialqualität geben. Beispiel statt „Fliesen verlegen“: „Wandfliesen Bodenniveau bis 2,10 m, Format 30×60, Hersteller XY, Verlegung im Kreuzfugenverband, Silikonfugen sanitär.“

Fehler 3: Keine Regelung zu Abschlagszahlungen

Handwerker fordert 50 % Vorkasse, verschwindet oder geht insolvent – wir sehen das in Halle drei- bis viermal pro Jahr. Nach § 632a BGB darf der Unternehmer Abschläge nur für nachweislich erbrachte Leistungen verlangen.

So machst du es richtig: Maximal 30 % nach Materiallieferung, 30 % nach Halbfertigstellung, 30 % nach Fertigstellung, 10 % Schlusszahlung nach mangelfreier Abnahme.

Fehler 4: Fehlende Vertragsstrafe bei Terminverzug

Ohne Klausel kein Schadensersatz – auch wenn dir Mietausfall oder Hotelkosten von 80–150 € pro Tag entstehen. „Fertigstellung ca. Oktober“ ist kein Termin, sondern eine Hoffnung.

So machst du es richtig: Konkretes Datum + Vertragsstrafe (üblich 0,2 % der Auftragssumme pro Werktag, gedeckelt auf 5 %).

Fehler 5: Gewährleistungsfrist nicht definiert

Nach VOB/B nur 4 Jahre, nach BGB 5 Jahre. Wer als Privatkunde unwissentlich VOB/B unterschreibt, verliert ein Jahr Gewährleistung – bei einer Dachsanierung können das tausende Euro sein.

So machst du es richtig: Als Privatkunde ausdrücklich BGB-Bauvertrag vereinbaren oder die 5-Jahres-Frist explizit reinschreiben.

Fehler 6: Kein Sicherheitseinbehalt

Wenn nach Abnahme Mängel auftauchen, steht der Bauherr ohne Druckmittel da. Der Handwerker hat sein Geld, der Bauherr hat ein Problem.

So machst du es richtig: 5 % Sicherheitseinbehalt über die gesamte Gewährleistungszeit oder Austausch gegen eine Bürgschaft.

Diese Fehler kosten unsere Kunden im Schnitt 4.000–12.000 € extra. Mit einem sauberen Vertrag sparst du genau diese Summen.

Echtes Kundenprojekt

Projekt: Familie M., Halle-Giebichenstein, Gründerzeithaus 1903, Dachgeschoss-Ausbau

Situation: Familie M. hatte einen Generalunternehmer mit dem kompletten Dachgeschoss-Ausbau beauftragt – auf Basis eines dreiseitigen Angebots über 95.000 € pauschal. Kein Leistungsverzeichnis, keine Risikomatrix, keine Nachtragsregelung. Klassische Konstellation, die wir hier jede Woche sehen.

Herausforderung: Drei Wochen nach Baubeginn stellte sich heraus: Der historische Dachstuhl war an mehreren Stellen vom echten Hausschwamm befallen. Der Unternehmer forderte 28.000 € Nachtrag, drohte mit sofortigem Baustopp und Räumung der Baustelle. Familie M. stand mit halb geöffnetem Dach im Mai-Regen.

Unsere Lösung: Wir prüften den bestehenden Vertrag und stellten fest – keine Regelung zu unvorhersehbaren Risiken, aber auch keine Risikoübernahme durch den Auftragnehmer. Eine Pattsituation. Nach einem Gespräch mit unserem Baurechtsanwalt übernahmen wir das Projekt mit einem § 650a BGB-Bauvertrag: detaillierte Baubeschreibung, Festpreis 78.000 € für die Restleistungen, klare Nachtragsregelung mit Einheitspreisen, 5 % Sicherheitseinbehalt und Abstimmungspflicht mit der Unteren Denkmalschutzbehörde am Marktplatz.

Ergebnis: Projekt fertiggestellt in 14 Wochen, die tatsächlichen Mehrkosten durch die Schwammsanierung lagen bei 11.200 € – transparent über das Einheitspreis-Modell abgerechnet. Gesamtersparnis gegenüber dem ursprünglichen Nachtrag: rund 16.800 €.

Kundenzitat: „Wir hätten nie gedacht, dass ein gut formulierter Vertrag uns so viel Geld und Nerven sparen kann. Die zwei Seiten zur Nachtragsregelung waren Gold wert.“ – Familie M., Halle-Giebichenstein, 2023

Realistische Kostenspannen

Hier sind die Preise, die wir 2025/2026 für Halle und Sachsen-Anhalt sehen – basierend auf realen Projekten und aktuellen Honorarsätzen:

Leistung Preisspanne
Anwaltliche Vertragsprüfung (Fachanwalt Baurecht) 350–900 €
Erstellung individueller BGB-Bauvertrag 800–2.500 €
Bauvertragscheck Verbraucherzentrale Halle 80–120 €
Bauleistungsversicherung (bei

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