Am 6. Mai 1926 trat die erste Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in Kraft – ein Regelwerk, das seither als Grundlage nahezu jedes öffentlichen Bauauftrags in Deutschland dient. Hundert Jahre später steht die VOB vor einer paradoxen Situation: Sie ist so bedeutend wie nie – und zugleich so reformbedürftig wie selten zuvor.
Vom Nachkriegsnotbehelf zum Branchenstandard
Die VOB entstand in der Weimarer Republik aus einer pragmatischen Notwendigkeit heraus. Öffentliche Auftraggeber und Bauunternehmen brauchten verbindliche Spielregeln für die Vergabe und Abwicklung von Bauleistungen. Was als schlankes Regelwerk begann, wuchs über die Jahrzehnte zu einem dreiteiligen Komplex: Teil A regelt die Vergabe, Teil B die Vertragsausführung, Teil C die technischen Vorschriften. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), bezeichnete die VOB anlässlich des Jubiläums als das "Grundgesetz der Baubranche".
Das ist keine Übertreibung. Wer in Deutschland öffentlich baut – ob Schulgebäude in Halle, Autobahnbrücke bei Leipzig oder Kläranlage in Thüringen –, kommt an der VOB nicht vorbei. Auch im privaten Bauvertragsrecht orientieren sich viele Verträge an VOB/B, obwohl das BGB-Bauvertragsrecht seit 2018 eine eigenständige Alternative bietet.
Jubiläum trifft auf Umbruch
Das Timing des Jubiläums ist bemerkenswert. Nur zwei Tage nach dem 100. Geburtstag der VOB hat der Bundesrat das Vergabebeschleunigungsgesetz verabschiedet, das zentrale Vergabeprozesse straffen soll. Gleichzeitig arbeitet die EU-Kommission an Regulierungen wie der Entwaldungsverordnung, die indirekt auch Baustoffe wie Holz betreffen – der ZDB kritisiert die jüngste Überarbeitung als "halbherzig" und warnt vor bürokratischen Mehrbelastungen für Holzbaubetriebe.
Die VOB steht damit an einer Schnittstelle: Einerseits soll das Vergaberecht schneller und unbürokratischer werden. Andererseits wachsen die regulatorischen Anforderungen aus Brüssel stetig. Für Bauunternehmen bedeutet das eine doppelte Herausforderung – sie müssen die bestehenden VOB-Regeln beherrschen und zugleich neue Vorschriften integrieren.
Wo die VOB an ihre Grenzen stößt
So unbestritten die Verdienste des Regelwerks sind, so offen liegen seine Schwächen. Kritiker bemängeln seit Jahren die Komplexität der VOB/A-Vergabevorschriften, die insbesondere kleinere Handwerksbetriebe überfordert. Die Schwellenwerte, ab denen europaweit ausgeschrieben werden muss, erzeugen zusätzlichen Aufwand. Und die VOB/C mit ihren Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen umfasst inzwischen Dutzende DIN-Normen, die regelmäßig aktualisiert werden – ein Vollzeitjob für jede Rechtsabteilung, den sich mittelständische Betriebe selten leisten können.
Hinzu kommt ein grundsätzliches Problem: Die VOB wurde für eine analoge Welt geschrieben. Digitale Vergabeplattformen, Building Information Modeling (BIM) und automatisierte Abrechnungssysteme erfordern Anpassungen, die über kosmetische Novellierungen hinausgehen. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), der die VOB fortschreibt, steht vor der Aufgabe, ein jahrhundertealtes Regelwerk ins digitale Zeitalter zu überführen.
Was das für Mitteldeutschland bedeutet
Für Bauherren und Handwerksbetriebe in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen hat die VOB-Debatte ganz konkrete Auswirkungen. Die Region profitiert derzeit von umfangreichen öffentlichen Investitionsprogrammen – von der Sanierung kommunaler Gebäude bis zum Infrastrukturausbau rund um die Chipfabrik-Ansiedlungen in Sachsen. Jeder dieser Aufträge läuft über VOB-Vergabeverfahren. Wer die Regeln kennt, hat Vorteile bei der Auftragsakquise. Wer sie nicht kennt, verliert im Wettbewerb.
Auch für private Bauvorhaben bleibt die VOB/B ein wichtiger Orientierungspunkt – etwa bei der Frage, welche Gewährleistungsfristen gelten oder wie Nachträge korrekt abgewickelt werden. Bauherren, die einen Sanierungsauftrag vergeben, sollten genau prüfen, ob VOB/B oder BGB-Werkvertragsrecht vereinbart wird. Beides hat Vor- und Nachteile, die im Einzelfall abzuwägen sind. Nach 100 Jahren bleibt die VOB ein lebendiges Dokument – und ihre Weiterentwicklung wird darüber mitentscheiden, ob die Bauwende in Deutschland gelingt oder in Bürokratie steckenbleibt.
Quellen & weiterführende Informationen
- Quelle: 100 Jahre VOB: Das Grundgesetz der Baubranche feiert Jubiläum. ZDB Zentralverband Deutsches Baugewerbe / Presseportal, 05.05.2026. Zum Artikel
- Quelle: Baugewerbe zum Vergabebeschleunigungsgesetz: Wichtiger Schritt für unser Land. ZDB Zentralverband Deutsches Baugewerbe / Presseportal, 08.05.2026. Zum Artikel
- Quelle: Halbherzige Reform: EU-Kommission verfehlt eigene Ziele bei Entwaldungsverordnung. ZDB Zentralverband Deutsches Baugewerbe / Presseportal, 04.05.2026. Zum Artikel
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